Lesen Sie weiter, um genaue Anweisungen zu erhalten, welches Gepäck mit an Bord genommen werden darf und wo Sie es während der Fahrt verstauen können, um die Reise für Sie und Ihre Mitreisenden so angenehm wie möglich zu gestalten.
Keine zusätzlichen Gebühren
Bis zu 2 m lang
pro Artikel
Ausgenommen sind persönliche Gegenstände (Regenschirme, Spazierstöcke, Handtaschen usw.).
Gegenstände, die die oben genannten Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht an Bord gebracht werden.
Die spezifischen Richtlinien für übergroßes Gepäck finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters.
Sie können die Tabelle horizontal scrollen.
| Typ | Gebühr | Reservierung erforderlich | Handhabungsanforderungen |
|---|---|---|---|
Innerhalb der oben genannten Abmessungen |
Keiner | NEIN |
Keine weiteren Handhabungsvorschriften.
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Keiner | NEIN |
Sportgeräte, Musikinstrumente, Freizeitgeräte und ähnliche Gegenstände dürfen auch dann an Bord gebracht werden, wenn sie die Längenbegrenzung überschreiten, sofern sie an Bord aufrecht gelagert werden können. In einer dafür vorgesehenen Tasche/einem Etui aufbewahren.
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Kleine Mengen kleiner Vögel, kleiner Insekten, neugeborener Vögel oder Wassertiere (Fische usw.) dürfen kostenlos an Bord mitgebracht werden. |
Ja (Zusätzliche Gebühr erforderlich)
Legen Sie Ihr Gepäck am Fahrkartenschalter des Abfahrtsbahnhofs vor, um eine Fahrkarte für Ihr Handgepäck zu kaufen (290 Yen). |
NEIN |
Fahrgäste dürfen ihr Haustier nicht auf dem Arm, an der Leine, in einer Trage oder in einem Kinderwagen, der die zulässige Größe überschreitet, mitnehmen.
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Keiner | NEIN |
Darf nur zerlegt/gefaltet an Bord mitgenommen werden. Alle Teile (einschließlich Sitz/Reifen) müssen vollständig in der Tasche verstaut sein.
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Keiner | NEIN |
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Gegenstände, die die Fahrgäste gefährden oder das Fahrzeug beschädigen könnten, sind an Bord nicht gestattet.
Einige Züge verfügen über spezielle Bereiche für übergroßes Gepäck. Diese Bereiche variieren je nach Zug, daher dienen die folgenden Bilder und Informationen nur als Orientierungshilfe.
Bei Strecken/Zügen, auf denen eine Reservierung für Sitzplätze mit Stauraum für übergroßes Gepäck erforderlich ist, nutzen Sie bitte ausschließlich den reservierten Bereich.
Die Liste zeigt die verfügbaren Abstellmöglichkeiten in den einzelnen Zügen.
Informationen zu Shinkansen und Schnellzügen finden Sie hier.
Die Gepäckablagen dürfen nicht zur Aufbewahrung von schwerem oder unregelmäßig geformtem Gepäck verwendet werden.
Aus Sicherheitsgründen für Passagiere und Besatzung darf Gepäck die Gänge oder Türen nicht blockieren.
Shinkansen: Ja.
Limited Express: Auf einigen Zügen.
Reservierungen werden nicht entgegengenommen. Die Plätze werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.
Reservierungen nur für die Gepäckaufbewahrung werden nicht angenommen.
Für die Gepäckaufbewahrung ist auf den Hokuriku-Shinkansen keine Reservierung erforderlich.
Für die Kyushu-Shinkansen besuchen Sie bitte die Website des jeweiligen Anbieters.
Ja, Kinderwagen müssen nicht zusammengeklappt werden, um an Bord mitgenommen werden zu dürfen.
Falls der Zug keinen ausgewiesenen Gepäckraum hat, können Sie den Platz zu Ihren Füßen oder einen anderen Ort nutzen. Bitte vermeiden Sie es jedoch, andere Fahrgäste zu belästigen, insbesondere wenn der Zug voll ist.
Nein. Fahrräder müssen in einer Tasche (einer Fahrradtasche) aufbewahrt werden.
Bitte zerlegen oder klappen Sie das Fahrrad zusammen und verstauen Sie es vollständig, sodass keine Teile sichtbar sind. Fahrräder dürfen, außer in bestimmten Zügen, nicht im zusammengebauten Zustand mitgeführt werden.
Ja, Haustiere sind erlaubt.
Kleine Hunde, Katzen, Tauben und andere Kleintiere (ausgenommen Wildtiere und Schlangen)
Für jedes Gepäckstück wird eine Gebühr von 290 Yen erhoben. Legen Sie Ihr Gepäck am Fahrkartenschalter Ihres Abfahrtsbahnhofs vor, um eine Gepäckfahrkarte zu kaufen.
Kleine Mengen kleiner Vögel, kleiner Insekten, neugeborener Vögel oder Wassertiere (Fische usw.) dürfen kostenlos an Bord mitgebracht werden.
Nein. Schweres oder unregelmäßig geformtes Gepäck kann nicht in den Gepäckablagen verstaut werden.
Solches Gepäck kann vom Gepäckfach fallen und Passagiere verletzen. Lagern Sie es stattdessen auf dem Boden oder im Gepäckaufbewahrungsbereich.
Grundsätzlich ja. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, falls das Gepäck andere Fahrgäste behindern würde oder der Zug besonders überfüllt ist.